Führungen
Für alle Astronomiefans und die, die es werden wollen, egal ob Schüler, Studenten, Mitglieder von Vereinen oder andere Erwachsene mit oder ohne Kinder bieten wir Beobachtungsabende und Führungen an.
Einzelpersonen oder Kleingruppen kommen am besten zu den monatlichen offenen Beobachtungsabenden. Beachten Sie hierzu den aktuellen Terminplan und die Beschreibung der Anreise.
Für größere Gruppen bieten wir nach Absprache auch spezielle Führungen an. Eine Gruppenstärke von etwa 10 bis 20 Personen hat sich als günstig erwiesen. Eine große Gruppe kann geteilt werden. Während die eine Hälfte am Teleskop beobachtet, bieten wir für die andere Hälfte zum Beispiel etwas über die Orientierung am Sternenhimmel oder einen Vortrag an.
Auf Grund der begrenzten Räumlichkeiten sollte die Gruppe insgesamt nicht aus mehr als 20 Personen bestehen.
Die Mitglieder des Vereins Sternwarte arbeiten ehrenamtlich. Für Gruppenführungen berechnen wir pro Person 7 Euro für Erwachsene und 5 Euro für Kinder, mindestens aber 70 Euro pro Abend.
Termine und am besten gleich dazu Ersatztermine - falls das Wetter nicht mitspielt - sowie weitere Einzelheiten können Sie telefonisch besprechen.
Ansprechpartner für Gruppenführungen: Roland Weber, Tel. 0651-87291
alternativ: Albert Schmitt oder Markus Weber - Die Kontaktdaten finden Sie hier.
oder Sie schicken uns eine E-Mail an
Wichtige Hinweise:
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei den Veranstaltungen des Vereins Sternwarte Trier e.V. werden unter Umständen Fotos und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen Medien veröffentlicht werden können. Diese Aufnahmen sind miit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder kann auf unserer Homepage, auf Printmedien oder auf Social Media wie Facebook oder Instagram erfolgen.
Mit dem Betreten der Veranstaltung geben Sie automatisch die Einwilligung zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und zwar ohne, dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Person bedarf.
Dies gestattet uns Artikel 6, Absatz 1(f) DSGVO, weil wir ein berechtigtes Interesse an unserer Öffentlichkeitsarbeit und Archivierung haben. Sie können Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO einlegen. Dem Widerspruch ist ganz oder teilweise zu entsprechen, wenn trifftige Gründe vorhanden sind, die einer weiteren Verarbeitung entgegenstehen.